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Brisante Daten in Umlauf gebracht

Panne beim Münster-Marathon 2009

Münster – Es sollte eine Serviceleistung sein, mit der die Veranstalter den Teilnehmern am Münster Marathon ein bleibendes Andenken an die Hand geben wollten. Was die Macher der größten Laufveranstaltung des Münsterlandes Tausenden von Athleten aber lieferten, enthielt brisante Informationen.

Wie der WDR gestern berichtete, enthielt die DVD neben einer Filmdokumentation des Marathons inclusive einer persönlichen Urkunde als Leistungsnachweis die komplette, nicht verschlüsselte Adressenbank aller Teilnehmer. Neben den Namen von rund 3500 Läufern befanden sich auf der Scheibe Bankverbindungen, E-Mail-Adressen und Nationalitäten der Sportler – ohne jeglichen Zugriffsschutz.

Wie der WDR weiter berichtet, habe ein Teilnehmer, dem die Datensammlung aufgefallen sei, am 17. Dezember vergangenen Jahres die Organisatoren um Aufklärung gebeten. Eine Reaktion sei aber erst zwei Monate später erfolgt. In dem Schreiben, das sämtlichen Startern zugegangen war, baten die Ausrichter um Rücksendung des Materials. Dem Schreiben beigefügt war eine neue DVD, freilich ohne die sensiblen Daten. Begründet wurde die Rückrufaktion, weil die erste DVD eine Fehlfunktion enthalte, die den Computer schädigen könnte. Hinweise auf den fahrlässigen Umgang mit den privaten Daten fehlten.

Ausdrücklich wurden die angeschriebenen Läufer darauf hingewiesen, die DVD nicht wegzuwerfen, sondern in einem beigefügten Freiumschlag zurückzusenden. Zugleich sollten die Teilnehmer eine Unterschrift leisten, mit der sie bestätigten, keine Kopie erstellt zu haben.

Wie Bettina Gayk, Sprecherin der Landesdatenschutzbeauftragten, erklärte, habe die Behörde tatsächlich einen Rückruf der DVD ohne Nennung des wahren Grundes empfohlen. Diese Aktion sollte unverzüglich erfolgen; allein schon aus dem Grund, damit nicht weitere Läufer das brisante Material auf der Scheibe entdeckten. Der Rückruf sei jedoch erst zwei Monate später erfolgt, weil der Ausrichter des Münster Marathons eine neue DVD in Auftrag gegeben habe. Eine Selbstanzeige des Ausrichters bei der Landesdatenschutzbeauftragten ist inzwischen erfolgt.

Abzuwarten bleibt, ob der Datenskandal rechtliche Folgen nach sich ziehen wird. Sollte nachgewiesen werden, dass die Daten nicht absichtlich gebrannt wurden, käme der Ausrichter ohne Zahlung eines Bußgeldes davon.

Quelle:www.westfälische-nachrichten.de