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14.12.2009 - Q4/2009

Unternehmens-Newsletter 4. Quartal 2009

apsec last news zum Jahresende

  1. Weihnachtsspendenaktion 2009
  2. Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes ab 1. September 2009
  3. Gute Aussichten für 2010: fideAS® file enterprise für Windows 7



    Sterne

    Weihnachtsspendenaktion 2009

    Helfen ist das beste Weihnachtsgeschenk

    Auch dieses Jahr helfen wir mit einer Spende jenen, die leider nicht nur an Weihnachten zu kurz kommen. Wir hoffen, auch in Ihrem Sinne zu handeln, wenn wir keine Geschenke versenden, sondern 2.500 € an „Ärzte ohne Grenzen“ spenden. Diese großartige Organisation zu unterstützen, liegt uns sehr am Herzen. Sicher freuen Sie sich mit uns darüber, durch dieses „Weihnachtsgeschenk“ Menschen zu helfen, die Unterstützung dringend brauchen.

    Hände
    Logo Ärzte ohne Grenzen



    Spenden statt Schenken – Was bewirkt „Ärzte ohne Grenzen“?

    Ärzte ohne Grenzen leistet medizinische Not-Hilfe in Krisen- und Kriegsgebieten. Die Teams der internationalen Hilfsorganisation helfen schnell, effizient und unbürokratisch – ohne nach Herkunft, Religion oder politischer Überzeugung der betroffenen Menschen zu fragen.




    Schärfere Datenschutzvorschriften

    Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes ab 1. September

    Paragraphenzeichen


    Seit Anfang September 2009 gilt eine Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Sie nimmt Unternehmen stärker als bisher in die Pflicht. Wer künftig personenbezogene Daten verliert, muss die Betroffenen unaufgefordert darüber informieren.

    Nahezu alle Unternehmen, die mit Kundendaten zu tun haben, sind von den Neuerungen betroffen. Wenn Daten in die Hände von unbefugten Dritten gelangt sind, müssen Unternehmen laut Paragraph 42a darüber die zuständige Aufsichtsbehörde und die betroffene Person selbst unaufgefordert informieren. Ist der betroffene Personenkreis so groß, dass eine persönliche Information nicht möglich ist, muss das Unternehmen mit halbseitigen Anzeigen in mindestens zwei deutschlandweit erscheinenden Tageszeitungen über den Datenverlust informieren.

    Verletzungen der Meldepflicht belegt das BDSG in Paragraph 43 mit hohen Bußgeldern.
    Mit Geldbußen zwischen 50.000 und 300.000 Euro muss rechnen, wer Datenverluste falsch, unvollständig, nicht rechtzeitig oder gar nicht meldet. Das BDSG sieht außerdem vor, dass die Geldbuße den finanziellen Vorteil übersteigen soll, der durch die Pflichtverletzung entstanden ist. Dazu kann die Bußgeldhöhe auch den zuvor genannten Rahmen übersteigen.

    In der Anlage zu Paragraph 9 informiert das BDSG über geeignete Schutzmechanismen. Wer diese ergreift, erfüllt die Bestimmungen zur sicheren Aufbewahrung personenbezogener Daten und unterliegt selbst bei Datenverlusten nicht mehr der Informationspflicht. Sie gilt laut BDSG nämlich nur bei Fahrlässigkeit. So nennt die Anlage zu Paragraph 9 „insbesondere die Verwendung von dem Stand der Technik entsprechenden Verschlüsselungsverfahren“ als verlässlichen Schutzmechanismus.

    Der gesamte Gesetzestext hier

    Haben Sie Fragen zu den technischen Maßnahmen? Wir sind für Sie da! Tel. 06027-40 67 0 oder E-Mail an:Alexander.Scherf@apsec.de.


    Gute Aussichten für 2010: fideAS® file enterprise für Windows 7

    Nicht nur für das Inkrafttreten der Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes haben die apsec-Entwickler ihre Data-Leakage-Prevention-Software fit gemacht, sondern auch für Windows 7.

    Im ersten Quartal 2010 wird fideAS® file enterprise auch für Windows 7 Anwender zur Verfügung stehen.

    Wir freuen uns darauf, auch im kommenden Jahr mit all unserem Wissen, unserer Erfahrung und Kompetenz beim Thema Datensicherheit Ihr Partner zu sein.



    Weihnachts-Datenfänger

    Das apsec Team wünscht Ihnen frohe Festtage und einen guten Start in ein erfolgreiches Neues Jahr.

    apsec-Stern klein