Allgemeine Geschäfts- & Lieferbedingungen der Firma Applied Security GmbH

§ 1 Geltungsbereich

Lieferungen und Leistungen von Applied Security GmbH erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Bestimmungen der jeweils gültigen Preisliste. Auf die den Vertragsprodukten beiliegenden Bedingungen der Applied Security GmbH oder der jeweiligen Hersteller wird ergänzend verwiesen.

Entgegenstehende oder von unseren abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen Lieferungen oder Leistungen vorbehaltlos ausführen. Alle Vereinbarungen, die zwischen Applied Security GmbH und dem Besteller zur Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.

§ 2 Vertragsschluss

Die Angebote des Lieferers sind freibleibend und unverbindlich. Sie sind lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Der Auftrag ist vom Lieferer erst dann angenommen, wenn er schriftlich bestätigt ist. Abreden und Zusicherungen müssen ausdrücklich und schriftlich getroffen werden, um verbindlich zu sein. Für den Umfang der Lieferung und Leistung ist unsere Auftragsbestätigung ausschließlich maßgebend. Änderungen bedürfen unserer ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung. Bestellungen und Aufträge bedürfen der Schriftform. Eine Bestellung, die als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren ist, kann Applied Security GmbH innerhalb von zwei Wochen annehmen. Die Annahme durch Applied Security GmbH erfolgt entweder schriftlich oder durch Lieferung. Der Vertrag kommt mit Zugang der Auftragsbestätigung zustande.

§ 3 Lieferung und Liefervertrag

Die Einhaltung von vereinbarten Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Besteller voraus. Die dem Besteller mitgeteilten Lieferdaten stehen unter dem Vorbehalt der Lieferfähigkeit, Liefermöglichkeit oder Erfüllungsmöglichkeit sowie der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung von Applied Security GmbH. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, infolge von veränderter behördlicher Genehmigungsoder Gesetzeslage, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfen, Materialbeschaffungsproblemen sind von Applied Security GmbH – auch soweit sie bei Zulieferern eintreten – selbst bei verbindlich vereinbarten Lieferterminen nicht zu vertreten. In den Fällen vorübergehender von Applied Security GmbH nicht zu vertretender Leistungshindernisse, verlängert sich die Leistungsfrist um den Zeitraum, für den das Leistungshindernis vorliegt. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Verzuges sind in jedem Falle ausgeschlossen, soweit der Verzug nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Applied Security GmbH beruht.

§ 4 Versand / Gefahrübergang

Die Versendung der Ware erfolgt ab Lager Applied Security GmbH. Bei allen Lieferungen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Beschädigung auf den Besteller über, sobald die Ware dem Beförderer ausgehändigt wurde, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Verzögert sich der Versand durch Umstände, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft an den Besteller auf diesen über.

§ 5 Zahlungsbedingungen

Alle Lieferungen und Leistungen werden zu den am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Preisen von Applied Security GmbH berechnet, die angegebenen Preise verstehen sich ab Lager von Applied Security GmbH. Hinzu kommen Verpackungs- und Versandkosten sowie die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Kaufpreis ist sofort netto (ohne Abzug) zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug des Bestellers ist Applied Security GmbH berechtigt, mindestens Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu erheben. Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, so werden sämtliche Forderungen von Applied Security GmbH gegenüber dem Besteller sofort zur Zahlung fällig. Die im freien Ermessen von Applied Security GmbH stehende Annahme von Schecks und Wechseln erfolgt nur erfüllungshalber. Spesen gehen zu Lasten des Bestellers. Applied Security GmbH ist berechtigt, für Lieferungen Vorauskasse zu verlangen.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Alle Lieferungen erfolgen nur unter verlängertem Eigentums- und Kontokorrentvorbehalt. Die Gegenstände der Lieferungen (Vorbehaltsware) bleiben Eigentum von Applied Security GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher ihr gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche, gleichgültig wo die Ware gelagert wird.

Der Besteller ist berechtigt, im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs und solange er sich nicht im Verzug befindet, die übergebene Ware zu veräußern. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung nur unter Beachtung der Maßgabe berechtigt, dass die Kundenkaufpreisforderungen des Bestellers in Höhe der Verbindlichkeit gegenüber Applied Security GmbH bis zur vollständigen Bezahlung der Liefererforderung an diesen konkludent übertragen wird.

Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware (einschließlich ihrer Verpfändung oder Sicherheitsübereignung) und zu anderen Verfügungen über die Forderungen, die er an den Lieferer abgetreten hat bzw. abzutreten hat (einschließlich ihrer Verpfändung und Sicherheitsabtretung) ist der Besteller nicht berechtigt. Erfolgt der Weiterverkauf zusammen mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Waren, zu einem Gesamtpreis, so tritt der Besteller bis zur vollständigen Bezahlung der Vorbehaltsware seine Forderung aus dem Weiterverkauf in Höhe des Betrages an Applied Security GmbH ab, die dem Wert der Vorbehaltsware entspricht.

Wird Vorbehaltsware, an der Applied Security GmbH ein Miteigentumsrecht hält, veräußert, tritt der Besteller bis zur vollständigen Bezahlung der Lieferung und Leistung seine Kundenforderung in der Höhe an Applied Security GmbH ab, die dem Anteilswert des Miteigentums von Applied Security GmbH entspricht. Kommt der Besteller mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug und wird er erfolglos gemahnt oder mindert sich die Kreditwürdigkeit der Bestellers, so ist Applied Security GmbH berechtigt, sofortige Zahlung aller nicht bezahlten Forderungen zu verlangen, die Veräußerungsberechtigung des Bestellers zu widerrufen und die gelieferte Ware bis zu ihrer vollständigen Bezahlung als Sicherheit zurückzunehmen, ohne dass dem Besteller in diesen Fällen ein Zurückbehaltungsrecht zusteht.

Applied Security GmbH ist berechtigt, im Falle einer Gefährdung ihrer Rechte bis zur vollständigen Erfüllung der Forderung Vorbehaltsware auszusondern bzw. aussondern zu lassen, zurückzuverlangen, in ihren Besitz zu bringen und anzunehmen ( z.B. bei drohender Insolvenz oder beantragtem bzw. beschlossenen Insolvenzverfahren, drohender Pfändung, drohender Sicherheitsübereignung, etc.) Bei Pflichtverletzungen des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Applied Security GmbH zum Rücktritt und zur Rücknahme berechtigt; der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet.

§ 7 Gewährleistung

Applied Security GmbH gewährleistet, dass die gelieferten Programme frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind und für den in den Benutzerhandbüchern beschriebenen Einsatz geeignet sind. Jeder Besteller oder Wiederverkäufer entscheidet alleinverantwortlich, ob eine bei Applied Security GmbH bestellte Ware auf einem zur Nutzung mit dieser Ware beabsichtigten Computersystem lauffähig ist. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab dem Tage der Lieferung an den Besteller. Applied Security GmbH macht darauf aufmerksam, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computerprogramme so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeiten. Der Besteller hat die gelieferte Ware unverzüglich auf Mängel und Qualität hin zu überprüfen. Mängel und Fehler müssen Applied Security GmbH innerhalb von 12 Tagen ab Ablieferung oder, soweit es sich um versteckte Mängel oder Fehler handelt, ab Kenntniserlangung schriftlich angezeigt werden. Unterbleibt eine solche Anzeige, sind mit der Ausnahme von solchen, die auf Softwaremängeln beruhen, etwaige Ansprüche des Bestellers ausgeschlossen. Im Falle einer berechtigten Reklamation leistet Applied Security GmbH nach ihrer Wahl Ersatz oder Nachbesserung im Rahmen der Garantie der Applied Security GmbH oder des jeweiligen Herstellers. Ferner ist Applied Security GmbH berechtigt, die Gewährleistung auf die Abtretung eigener, gegenüber Herstellern, Lieferanten und Autoren bestehender Gewährleistungsansprüche zu beschränken. Bei einer fehlgeschlagenen Nachbesserung wird der Besteller der Applied Security GmbH eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen einräumen. Ist Applied Security GmbH zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Weitergehende Ansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Applied Security GmbH haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn von Seiten des Bestellers oder Dritter Eingriffe in den Liefergegenstand vorgenommen worden sind. Der Besteller trägt die Kosten einer nicht berechtigten oder unvollständigen Rücksendung. Applied Security GmbH ist berechtigt, für derartige Rücksendungen nach ihrer Wahl entweder eine Kostenpauschale von Euro 50,00 zu erheben oder aber spezifisch abzurechnen. Applied Security GmbH haftet nicht dafür, dass die Vertragsprodukte keine Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. Der Kunde hat Applied Security GmbH von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

§ 8 Haftung

Schadensersatzansprüche gegen Applied Security GmbH sowie ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt auch für indirekte Schäden und Folgeschäden. Dieser Haftungsausschluss gilt dann nicht, wenn Applied Security GmbH, oder deren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig handeln, eine schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vorliegt. In diesen Fällen ist der Schadensersatzanspruch der Höhe nach auf den Bestellwert begrenzt.

§ 9 Export-Importbestimmungen

Der Besteller hat Kenntnis davon genommen, dass die von Applied Security GmbH gelieferten Waren Export- bzw. Importbestimmungen unterliegen können und verpflichtet sich, diesen Bestimmungen nachzukommen. Applied Security GmbH ist bemüht, den Kunden von den entsprechenden Bestimmungen zu unterrichten. Der Kunde verpflichtet sich, Applied Security GmbH von einer etwaigen Inanspruchnahme, die darauf beruht, dass der Kunde Export- oder Importbestimmungen verletzt hat, freizustellen.

§ 10 Aufrechnung

Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Applied Security GmbH anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes und eines Leistungsverweigerungsrechtes ist der Besteller nicht befugt.

§ 11 Unwirksamkeit einer Klausel

Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine wirksame Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

§ 12 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen von Applied Security GmbH und dem Besteller aus zwischen diesen abgeschlossenen Verträgen ist Aschaffenburg. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus solchen Verträgen ist Aschaffenburg, wenn der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

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