iKfz Stufe 3 in Kraft getreten – Haben Sie die Mindestsicherheitsanforderungen bereits erfüllt?

Seit Oktober 2019 ist es für den privaten Fahrzeughalter mit der „i-Kfz Stufe 3“ möglich, sein Fahrzeug bezirksunabhängig jederzeit im Internet zuzulassen, ab- oder umzumelden. Ein weiterer großer Schritt in Richtung Digitalisierung des Zulassungsprozesses.

Doch was muss die zuständige Zulassungsbehörde im Hintergrund alles gewährleisten, damit das Verfahren auch ausreichend gesichert ist?

Claus Möhler

Claus Möhler

Leiter Consulting

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In dem vom KBA veröffentlichten Dokument „Mindestsicherheitsanforderungen (MSA) an dezentrale Portale und Zulassungsbehörden“ vom 16.10.2019 ist definiert, welche Anforderungen speziell umzusetzen sind. Entsprechend dem Fallszenario der Zulassungsbehörde – d.h. wer betreibt das dezentrale Portal und / oder die dahinterstehenden Fachverfahren – gibt es unterschiedliche Mindestsicherheitsanforderungen an den oder die Betreiber.

Grundlegend ist hierbei die Durchführung einer IS-Kurzrevision, welche die Basisabsicherung nach IT-Grundschutz sicherstellt. Darüber hinaus müssen Penetrationstests auf die Internetpräsenz (IS-WebCheck) und auf technische Objekte wie Router, Gateways und Serversysteme (IS-Penetrationstest) nachgewiesen werden.

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