Wer hat an der Uhr gedreht?

Waren Sie auch in den 70ern Kind? Dann können Sie die Schlussmelodie von „Paulchen Panther“ sicher spontan mitsingen. Sollten Sie als Erwachsener jetzt gelegentlich mal was anderes machen, als Zeichentrickserien zu schauen, sondern, sagen wir, Ihr Geld zum Beispiel als Energieversorger verdienen, könnte Sie allerdings die Frage, ob es wirklich schon so spät ist, auch jetzt auf Trab halten.

Preisfrage: Wann müssen Sie ein Projekt spätestens beginnen, das  24 Monate dauert und am 31.01.2018 abgeschlossen sein muss?

  1. Woher soll ich das wissen?
  2. Da muss ich erst mal recherchieren, wie andere in meiner Branche antworten
  3. am 29.11.2017
  4. am 01.02.2016

Während die Antworten a)-c) sehr populär sind, ist d) richtig. Doof ist allerdings, dass Sie, wenn Sie noch nicht angefangen haben, eine Zeitmaschine benötigen, um das zu erreichen. Aber vielleicht haben Sie ja die Handynummer von Marty McFly, dann können Sie sich entspannen.

Wieso erzähle ich das alles und quäle Sie mit höherer Mathematik?
(Ja, solche Fragen halten 107% aller Deutschen für höhere Mathematik!)

Nun, der 31.01.2018 ist ein magisches Datum. Bis zu diesem Datum müssen nämlich Stromnetzbetreiber und andere Energieversorger den IT-Sicherheitskatalog der Bundesnetzagentur umgesetzt haben, um die Vorgaben aus §11 des Energiewirtschaftsgesetzes zu erfüllen.
Und nach Umfragen des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) und des BITKOM sind die wenigsten der betroffenen Unternehmen darüber im Bilde, geschweige denn kurz vor Zielerreichung.
Denn das Ziel heißt unter anderem Einführung und Zertifizierung eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) nach ISO 27001. Und sowas dauert. Mindestens 24 Monate.

Energieversorger müssen sich schleunigst um Informationssicherheit kümmern, so will es das Gesetz
Ok, ok, Fünf vor Zwölf stimmt nicht. Es ist Eins vor Zwölf.

 

Wenn Sie jetzt ein leicht mulmiges Gefühl beschleicht, weil Sie a) eine Ahnung haben, das könnte ja für Sie gelten und Sie b) die Handynummer von Marty McFly verschlampt haben, dann hab ich was für Sie. Ich helfe ja gerne.
Sie können sich zum Beispiel den Praxisleitfaden von VKU und BITKOM zum Thema Informationssicherheit für Energieversorger zu Gemüte führen. Der ist kostenlos und hat nur 94 Seiten. Oder, noch besser, Sie klicken auf den folgenden Button.

Informationssicherheit für Netzbetreiber - alles, was man wissen muss
Verbirgt sich hierunter die Handynummer von Marty McFly? Oder sogar was noch besseres?

Oh, bevor ich’s vergesse: falls Sie gerade die Sektkorken knallen lassen, weil Sie nicht bei einem Energieversorger arbeiten und denken, das ginge Sie alles nichts an: auch für andere kritische Infrastrukturen – und dazu gehören eine Menge Branchen – ist 2018 das Jahr, in denen die Vorgaben des IT-Sicherheitsgesetzes umgesetzt sein müssen. Und die unterscheiden sich nicht prinzipiell von dem, was für Energieversorger gilt. Wenn Sie’s nicht glauben, ich komme gerne mal auf ein Tässchen Baldriantee vorbei. Oder Sie klicken doch mal oben. Nur so als Tipp.

So, jetzt muss ich weg, Paulchen Panther fängt an.

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