i-Kfz: Internetbasierte Fahrzeugzulassung

i-kfz apsec

i-Kfz bietet internetbasierte Fahrzeugzulassung als Innovator des deutschen E-Governments und der Digitalisierung.

Was ist i-Kfz?

Mit dem Projekt „i-Kfz“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) soll das Fahrzeugzulassungswesen in Deutschland digitalisiert werden. Projektziel ist es, in einem 4-Schritte-Plan alle Prozesse des Zulassungswesen soweit zu digitalisieren, dass es Bürgerinnen und Bürgern möglich ist, diese auch außerhalb der Geschäftszeiten von Behörden online abwickeln zu können. Dies macht die Fahrzeugzulassung einfacher, bequemer und effizienter und entlastet sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Unternehmen und die öffentliche Verwaltung.  

Während die i-Kfz Stufe 1 bereits 2015 umgesetzt wurde, sind mittlerweile auch Stufe 2 und 3 in Kraft getreten. Seit dem 01. Oktober 2019 ist es den Bürgerinnen und Bürgern durch Stufe 3 möglich, alle Standardzulassungsvorgänge im Internet abzuwickeln. Für ausgewählte Fälle erfolgt dieser Prozess bereits heute vollautomatisiert.

Was ist bei der internetbasierten Fahrzeugzulassung zu beachten?

Die Sicherstellung der Informationssicherheit der in diesem Prozess zu verarbeitenden Daten der Bürgerinnen und Bürgern, die diesen Dienst in Anspruch nehmen, ist dabei essentiell. Dies erfolgt über eine Reihe von Anforderungen des Kraftfahrt-Bundesamts an die entsprechenden Zulassungsstellen und Betreiber der Portale für den Online-Dienst. Die Einhaltung dieser Vorgaben muss regelmäßig durch ein externes Audit überprüft werden.

4 Schritte zur Einführung von i-Kfz

Die Einführung der internetbasierten Fahrzeugzulassung geschieht in vier Schritten:

Ansprechpartner

Claus Möhler
Claus Möhler
Leiter Consulting
i-KFZ Stufe 1

Anträge zur Außerbetriebsetzung

(seit 2015)

Mit Einführung der Stufe 1 können über die von den Kommunen und Ländern bereitgestellten Portale, Anträge zur Außerbetriebsetzung für Fahrzeuge gestellt werden.

i-Kfz Stufe 2

Wiederzulassung

(seit 01. Oktober 2017)

Seit dem 1. Oktober 2017 ist i-Kfz Stufe 2 in Kraft. Dies ermöglicht die digitale Wiederzulassung von Kraftfahrzeugen auf denselben Halter im selben Zulassungsbezirk und mit dem bei der Außerbetriebsetzung reservierten Kennzeichen.

i-Kfz Stufe 3

Abwicklung aller Geschäftsvorgänge

(seit 01. Oktober 2019)

Stufe 3 trat schließlich am 1. Oktober 2019 in Kraft. Ab diesem Stichtag ist die internetbasierte Abwicklung von Zulassungsvorgängen für alle Geschäftsvorgänge (inkl. Neuzulassung, Umschreibung sowie alle Varianten der Wiederzulassung) möglich.

i-Kfz Stufe 4

Zulassung auf juristische Personen

(in Planung)

Zukünftig soll in einem vierten Schritt die internetbasierte Zulassung auf juristische Personen ausgeweitet werden.

Nutzen von internetbasierter Fahrzeugzulassung für die Bürger

Für den Bürger ergeben sich durch die Einführung der internetbasierten Fahrzeugzulassung erhebliche Vorteile:

  • Die Durchführung des „Behördengangs“ ist 24/7 möglich
  • Keine Wartezeiten in den Zulassungsstellen
  • Ortsungebundene „Behördengänge“ möglich
  • Sofortiges Losfahren (unter gewissen Voraussetzungen) möglich

Die Sicherheit der digitalen Abwicklung der Geschäftsprozesse von Seiten des Endanwenders wird dabei unter anderem durch die Authentifizierung durch die Online-Ausweisfunktion des neuen elektronischen Personalausweises sowie die Verwendung von Sicherheitscodes in der Zulassungsbescheinigung und Kfz-Kennzeichen gewährleistet.

Claus Möhler

Claus Möhler

Leiter Consulting

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i-Kfz Sicherheitsanforderungen an die Betreiber

Mit der Abwicklung von Zulassungen über das Internet ergeben sich eine Reihe von spezifischen Sicherheitsimplikationen, um die Informationssicherheit der übertragenen Daten zu sichern. Diese werden in Form von technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen von dem Kraftfahrt-Bundesamt in dem für die internetbasierte Fahrzeugzulassungen definierten „Mindestsicherheitsanforderungen an dezentrale Portale und Zulassungsbehörden“ beschrieben.

Anforderungen vom Kraftfahrt-Bundesamt

Die Anforderungen müssen von den Betreibern von i-Kfz-Infrastrukturen eingehalten werden. Dies umfasst sowohl die Kfz-Zulassungsbehörden als auch die Betreiber dezentraler Portale. Die gestellten Anforderungen stellen eine Kombination aus folgenden Aspekten dar:

  • Technische Sicherheitsvorgaben
  • Informationssicherheits-Vorgaben
  • Verfahrensspezifische Anforderungen

Regelmäßige Prüfungen durch externe Auditoren

Damit das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die Umsetzung der Vorgaben in der gesamten i-Kfz-Infrastruktur nachvollziehen kann, sind in regelmäßigen Abständen Prüfungen der implementierten Maßnahmen durch externe Auditoren durchzuführen. Diese umfassen:

  • IT-Sicherheitsaudits
  • Penetrationstests

Ein IT-Sicherheitsaudit muss mindestens alle drei Jahre vor Ort durchgeführt werden und ein Penetrationstest alle zwei Jahre. Die Ergebnisse müssen dem KBA vorgelegt und bestätigt werden. Diese Vorgaben gelten insbesondere für die folgenden Systeme und Verfahren:

  • „Dezentrales Portal“
  • „Systeme des Fachverfahrens“
  • „Indirekt am Zulassungsprozess beteiligte Verfahren“

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